Honig ist nicht gleich Honig

Die Herstellungs-, Vertriebs- und Profitoptimierungen der Lebensmittelbranche sind in der jüngeren Zeit auch am Naturprodukt Honig nicht spurlos vorübergegangen: So manches Glas „Honig“ aus dem Discounter hat diese Bezeichnung nicht mehr verdient.
Umso wichtiger ist es, genau zu prüfen, was auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Auszeichnungsetikett deklariert (oder auch verschwiegen) wird. Eine zuverlässige Bezugsquelle ist in jedem Fall der Imker vor Ort.

Auf die Herkunftsangabe achten

Aus der Herkunftsangabe lässt sich einiges ablesen:

Keine Angaben zur Herkunft Werden keine Angaben zur Herkunft gemacht, so stammt der Honig vermutlich aus Nicht-EU-Ländern. Knapp 60% der deutschen Honig-Importe stammen aus drei südamerikanischen Ländern [Stand: 2015]:
  • Argentinien (ca. 40% Importanteil),
  • Mexiko (ca. 10%),
  • Brasilien (ca. 7%).

  • Importhonige aus Nicht-EU-Ländern dürfen bis 70° C erwärmt werden, was die wertvollen Inhaltsstoffe weitgehend zerstört. Diese Erwärmung erfolgt bei industriell „verpacktem“ Honig - beispielsweise aus Südamerika - um den zähflüssigen oder bereits kristallisierten Honig möglichst schnell en masse in Transportbehälter und später in die Endkundengebinde abfüllen zu können.
    Dazu kommen Rückstände von Insektiziden, Herbiziden und genveränderten Organismen, deren Einsatz in einigen Ländern sehr „liberal“ gehandhabt werden darf.
    Herkunft (teilweise) aus EU-Ländern Etwa 15% der deutschen Honig-Importe stammen aus EU-Ländern. Die Importe aus EU-Ländern werden dominiert von [Stand: 2015]:
  • Ungarn (ca. 40% Importanteil),
  • Italien (ca. 25%) und
  • Spanien (ca. 15%).

  • Dabei müssen die Vorgaben der EU-Honigverordnung erfüllt werden. Es dürfen also keine anderen Stoffe als Honig hinzugefügt werden und die lebensmittelrechtlichen Rahmenbedingungen der EU (auch hinsichtlich Rückstände von Insektiziden, Herbiziden und genveränderten Organismen) müssen eingehalten werden.
    Laut EU-Verordnung muss die Herkunft des Honigs auf dem Etikett angegeben werden. Allerdings erlaubt dieselbe EU-Verordnung, dass gefilterter Honig in den Handel gebracht werden darf. Beim Filtrieren werden dem Honig die Pollen entzogen. Doch nur anhand der Pollen lässt sich bestimmen, woher der betreffende Honig geographisch tatsächlich stammt. Die Gefahr einer Verbrauchertäuschung ist hier nicht auszuschließen, denn bei gefiltertem Honig lässt sich die Herkunft nicht mehr überprüfen.
    Eine Erwärmung des Honigs (z.B. zur Optimierung von Transport- und Abfüllvorgängen) ist auch hier zugelassen.
    Echter Deutscher Honig

    Echter Bayerischer Bienenhonig
    Um die hohe Qualität von heimischem Honig sicher zu stellen und zu kommunizieren, wurden zwei gesetzlich geschützte Warenzeichen geschaffen:

  • Echter Deutscher Honig vom Deutschen Imkerbund e. V.
  • Echter Deutscher Honig

  • Echter Bayerischer Bienenhonig vom Verband Bayerischer Bienenzüchter e. V.
  • Echter Bayerischer Bienenhonig


    Honig darf diese Warenzeichen nur tragen, wenn u.a. folgende Kriterien erfüllt sind:
  • Er darf nicht wertmindernd (über 40° C) wärmebehandelt werden (kann durch Überprüfung der Invertaseaktivität festgestellt werden)
  • Der Wassergehalt darf höchstens 20% betragen, was ihn haltbarer und aromatischer macht.
  • Er wird nicht gefiltert und enthält somit alle honigtypischen Bestandteile in vollem Umfang (neben den zahlreichen Enzymen, Vitaminen und Aromastoffen auch die wertvollen Pollen).
  • Er muss ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland („Echter Deutscher Honig“) bzw. ausschließlich in Bayern („Echter Bayerischer Bienenhonig“) erzeugt worden sein. Dies ist jederzeit durch eine Pollenanalyse nachweisbar.
  • Dem Honig dürfen keine Stoffe zugesetzt werden.